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Mehr ±«²Ô³Ù±ð°ù²õ³Ùü³Ù³ú³Ü²Ô²µ bei Schwierigkeiten mit dem Bachelorabschluss

Das Kollegienhaus der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ am Petersplatz.
(Foto: ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§, Christian Flierl)

Bachelorstudierende der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§, die mehr als zwölf Semester studieren, erhalten künftig mehr ±«²Ô³Ù±ð°ù²õ³Ùü³Ù³ú³Ü²Ô²µ beim Erwerb ihres Studienabschlusses, müssen gegebenenfalls aber auch mit höheren ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô rechnen. Die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù hat unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet, das ab dem Frühjahrssemester 26 mit einer zweijährigen Übergangsfrist umgesetzt wird. Die Erhöhung erfolgt, wenn nach sechs Jahren keine Vereinbarung über den Studienabschluss abgeschlossen wurde.

30. Juni 2025

Das Kollegienhaus der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ am Petersplatz.
(Foto: ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§, Christian Flierl)

Jedes Bachelorstudium an der Universität 91ÖÆÆ¬³§ kann in minimal drei Jahren absolviert werden. Aus ganz unterschiedlichen Gründen – zum Beispiel Arbeit neben dem Studium, familiäre Verpflichtungen, Wiederholung von Prüfungen oder Studiengangwechsel – dauert ein Studium oft aber länger. Der Universität ist es wichtig, diese Flexibilität zu ermöglichen, gleichzeitig ist es ihr auch ein Anliegen, dass Studierende ihren Abschluss nicht allzu lange hinauszögern. Dies kann erfahrungsgemäss den Übertritt in die Arbeitswelt oder ein anschliessendes Masterstudium erschweren, und es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Studium gar nie abgeschlossen wird.

Beratungsangebot und Anreize

Künftig werden Bachelorstudierende, die länger als fünf Jahre an der Universität eingeschrieben sind, ohne einen Abschluss zu erlangen, von den Student Services eingeladen, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser Beratung ist es, den Studienabschluss unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation zu planen und diese Planung in einer Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Für Bachelorstudierende, die keine Vereinbarung abschliessen, fällt ab dem 13. Semester eine Verdoppelung der Studiengebühr an. Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, erfolgt die Verdoppelung der Studiengebühr erst, wenn das Studium nach dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeschlossen wurde.

Die Verdoppelung der Studiengebühr nach langer Studienzeit gibt es analog auch an anderen Schweizer Universitäten. Die Universität 91ÖÆÆ¬³§ versteht sie als Anreiz, das Beratungsangebot wahrzunehmen und den Studienabschluss mit der notwendigen Unterstützung zu planen. Ziel ist es, dass die Studierenden, wenn immer möglich, einen Abschluss erzielen können, der ihnen neue Perspektiven eröffnet.

Übergangsfrist von zwei Jahren

Das nun in Kraft tretende Konzept zur Verbesserung des Unterstützungsangebots und zur Einführung höherer Studiengebühren wurde im Rahmen eines längeren Prozesses unter Einbezug der Fakultäten, der Kommission Lehre und der studentischen Körperschaft skuba erarbeitet. Zusätzliche Informationen dazu finden sich auf einer eigens eingerichteten Website. Das Konzept wird ab Frühjahrssemester 2026 schrittweise umgesetzt. Eine erste Verdoppelung der Studiengebühr würde frühestens nach einer zweijährigen Übergangsfrist, das heisst ab Frühjahrssemester 2028, anfallen.


Weitere Auskünfte: 

Vizerektorar Lehre, Universität 91ÖÆÆ¬³§, E-Mail: vizerektorat-lehre@unibas.ch

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