Fristen Belegen
Das Belegen der Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Leistungsüberprüfungen und somit für den Erwerb von Kreditpunkten. Es gelten hierfür Fristen.
An der Universität 91ÖÆÆ¬³§ besteht für Studierende die Pflicht, sämtliche Lehrveranstaltungen, die sie besuchen möchten, zu belegen (siehe § 26 der Studierendenordnung). Dies gilt auch für Doktorierende, die Lehrveranstaltungen an der Universität 91ÖÆÆ¬³§ besuchen.
Das Belegen von Lehrveranstaltungen für das Frühjahrsemester 2025 kann ab dem 1. Januar bis zum 17. März 2025 vorgenommen werden.
Weitere Informationen unter: Belegen