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Gleichwertigkeitsbescheinigung

Gemäss Beschluss der Schweizerischen ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùskonferenz vom 1. Februar 2006 können Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats bzw. Diploms der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ sich eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für ihren akademischen Grad erstellen lassen, den sie an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ erworben haben.

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