91ÖÆÆ¬³§

x
Loading
+ -

Für Studierende und Doktorierende aus der Ukraine

Die ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ bietet ukrainischen Studierenden auf Bachelor-, Master- und Doktoratssstufe an, als Gaststudierende an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ zu studieren/forschen.

Die Universität 91ÖÆÆ¬³§ räumt ukrainischen Studierenden und Doktorierenden einen schnellen und unbürokratischen Zugang zur Universität 91ÖÆÆ¬³§ ein, indem sie Ihnen einen Gaststatus gemäss § 31 der  gewährt.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Nachweis einer Immatrikulation an einer ukrainischen Universität
  • Nachweis des 
  • bei Gastdoktorat: Bestätigung einer/s Erstbetreuerin/s an der Universität 91ÖÆÆ¬³§

Die Einschreibung im Gaststatus ist in der Regel auf drei Semester beschränkt. Sie erfolgt auf der Stufe und in einem vergleichbaren Fach, die dem Immatrikulationsnachweis an der ukrainischen Universität entsprechen.

Sofern Angehörige von Drittstaaten, die an einer ukrainischen Universität immatrikuliert waren, über einen Schutzstatus S verfügen, können sie sich ebenfalls für ein Gaststudium an der Universität 91ÖÆÆ¬³§ bewerben.

Ausgeschlossen von der Regelung des Gaststatus sind die zulassungsbeschränkten Fächer der Medizinischen Fakultät (Human- und Zahnmedizin sowie Sportwissenschaft und Pflegewissenschaften).

Koordinationsstelle für Geflüchtete

Die Koordinationsstelle für Geflüchtete ist die erste Anlaufstelle für geflüchtete Studierende und bietet eine kostenlose Erstberatung zu folgenden Themen an:

  • Finanzen, Budget
  • Alltagsfragen
  • Wohnen
  • Korrespondenz mit verschiedenen offiziellen Stellen (z.B. Migrationsamt, Sozialhilfe)
  • Psychosoziale Themen

Bei Bedarf vernetzt die Koordinationsstelle für Geflüchtete mit internen Stellen der Universität 91ÖÆÆ¬³§ sowie externen Stellen in der Region 91ÖÆÆ¬³§.

FAQs zum Gaststudium

  • Was sind die Voraussetzungen für ein Gaststudium an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ für aus der Ukraine geflüchtete Personen?

    Für ein Gaststudium von aus der Ukraine geflüchteten Personen werden folgende Nachweise verlangt:
     

    1. Nachweis über die Immatrikulation in einem fachverwandten Studium auf der entsprechenden Stufe an einer anerkannten ukrainischen Universität (z. B. Nachweis über Immatrikulation im Bachelorstudium Biologie für ein Gaststudium auf der Stufe Bachelor in Biologie)

      Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bachelorstudien «Medizin» und «Sport, Bewegung und Gesundheit», Masterstudien «Human- und Zahnmedizin» sowie «Pflegewissenschaft») ist kein Gaststudium möglich.
       

    2. Nachweis über den Schutzstatus S
       

    3. Für ein Gastdoktorat zusätzlich: Betreuungszusage einer Erstbetreuerin/eines Erstbetreuers an der Universität 91ÖÆÆ¬³§.

  • Muss ich alle Dokumente für eine Anmeldung zum Gaststudium übersetzen lassen?

    Bei Dokumenten, die auf Ukrainisch sind, sollte eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch beigefügt werden. Hierbei muss es sich nicht um eine offizielle Übersetzung handeln. Sie können diese gegebenenfalls auch selbst vornehmen. Die Übersetzung wird dann universitätsintern überprüft.

  • Wie bewerbe ich mich für ein Gaststudium an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§?

    • Für ein Gaststudium an der Universität 91ÖÆÆ¬³§ melde ich mich über online für die jeweilige Studienstufe an (siehe Rubrik "Ukraine: Gaststudium - Bachelor, Master, Doktorat").

  • Ich habe in der Ukraine Medizin studiert (Human- oder Zahnmedizin). Kann ich mein Studium an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ fortsetzen?

    Nein. Die Studiengänge Human- oder Zahnmedizin sind zulassungsbeschränkt. Zudem gelten besondere Zulassungsbestimmungen und Fristen.
     

    • Für Ausländerinnen und Ausländer sind neben den allgemeinen Zulassungsrichtlinien insbesondere die besonderen Bestimmungen für den Zugang ausländischer Studienanwärterinnen und –anwärter zum Studium der Human- und Zahnmedizin zu beachten. Ukrainische Studierende erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht, auch wenn sie über den Schutzstatus S verfügen.
       

    • Allenfalls ist ein Gaststudium in einer anderen Studienrichtung (zum Beispiel Biologie oder Chemie) möglich, sofern der Schutzstatus S vorliegt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zur Abklärung der Möglichkeiten an das Studiensekretariat.
       

    • Auch sind alle zulassungsbeschränkten Studiengänge (Bachelorstudien «Medizin» und «Sport, Bewegung und Gesundheit», Masterstudien «Human- und Zahnmedizin» sowie «Pflegewissenschaft») von einem Gaststudium ausgeschlossen.

     Bitte wenden Sie sich zu einer diesbezüglichen Abklärung an das .

nach oben