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Emeritierung

Freihandmagazin UB Hauptbibliothek (Bild: Mark Niedermann, © ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§)

Mit dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters werden Professor*innen an der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ emeritiert. Sie werden damit von ihren Lehrverpflichtungen und akademischen Aufgaben befreit, bleiben der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù 91ÖÆÆ¬³§ aber weiterhin eng verbunden. Nachfolgend sind zentrale Informationen rund um das Thema der Emeritierung von strukturellen Professuren zusammengefasst.

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